Die ATEX-Richtlinie 2014/34/EU (Artikel 2, §1) und der ATEX-Leitfaden (§38) geben an, dass Geräte und einfache Rohrkomponenten, wie Handventile, Rückschlagventile, Maschenfilter, Druckregler und Sicherheitsventile, nicht unter die Richtlinie fallen, da sie keine eigene potenzielle Zündquelle haben. Daher benötigen diese Komponenten keine Zertifizierung für die Installation in gefährlichen Umgebungen, jedoch sollten Komponenten mit antistatischem Schutz verwendet werden.
Nur die Ventile mit einem Aktuator (elektrisch oder pneumatisch) unterliegen der ATEX-Richtlinie.